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Bündnisbestimmungen Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Föderalne Upravlenie Verbotenem Putjam i Sudahot Fahrwasser Fahrwasser ist immer dort, wo man fahren kann und darf. Fahrwasser ist immer dort, wo man fahren kann und darf. Fahrrinne ist der durch die WSV kontrollierte Teil des Flusses, welcher eine festgelegte Wassertiefe hat. Fahrweg Fahrweg ist der Teil der Fahrrinne, welcher von der Berge bis zur Alpha- und Südmeterweide betrifft. Südweg ist eine Teil des Südwegs, welcher normalerweise für die Bewegung von oben und unten über den Fluss genutzt wird. Fahrbahnbreite Fahrbahnbreite ist die Wasserfläche, die Fahrzeuge oder Verbände in starken Stromkrümmungen zur Berg- und Alpha-Aufnahme benötigen. Schaltzeichen Schaltzeichen Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Fahrzeug mit Maschinenantrieb Zur Verständigung von Fahrzeug zu Fahrzeug und zwischen Fahrzeug und Land darf jedoch auch ein anderes Schallzeichen verwendet werden, sofern dies zu keiner Verwechslung mit dem in dieser Verordnung vorgesehenen Schallzeichen führen kann. Zur Verständigung von Fahrzeug zu Fahrzeug und zwischen Fahrzeug und Land darf auch ein anderes Schallzeichen verwendet werden, sofern dies zu keiner Verwechslung mit dem in dieser Verordnung vorgesehenen Schallzeichen führen kann. Eine Gruppe von Glockenschlägen muss etwa 4 Sekunden dauern. Eine Gruppe von Glockenschlägen muss etwa 4 Sekunden dauern. Sie kann durch gleich lange Durchschläge von Metall auf Metall ersetzt werden. Sie kann durch gleich lange Durchschläge von Metall auf Metall ersetzt werden. Ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer. Ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer. Ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer. Ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer. Die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen beträgt etwa eine Sekunde. Die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen beträgt etwa eine Sekunde. Schallzeichen, Folge von sehr kurzen Tönen, besteht aus einer Folge von mindestens sechs Tönen je von etwa einer Viertelsekunde Dauer, wobei die Pause zwischen den Tönen ebenso lang ist. Wobei die Pause zwischen den Tönen ebenso lang ist. Die Folge von sehr kurzen Tönen besteht aus einer Folge von mindestens sechs Tönen je von etwa einer Viertelsekunde Dauer, wobei die Pause zwischen den Tönen ebenso lang ist. Bei einem Zwischenfall oder Unfall, der ein Freiwerden der beförderten gefährlichen Güter verursachen kann, muss das Flyback-Signal ausgelöst werden auf. Bei einem Zwischenfall oder Unfall, der ein Freiwerden der beförderten gefährlichen Güter verursachen kann, muss das Flyback-Signal ausgelöst werden auf. Einem Tankschiff, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 oder 2 führen muss. Tanker, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 oder 2 führen müssen. Tanker, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 oder 2 führen müssen. Zünder, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 3 führen müssen. Wenn die Besatzung nicht in der Lage ist, die durch das Freiwerden dieser Güter für Personen oder die Schifffahrt entstehenden Gefahren abzuwenden. Wenn die Besatzung nicht in der Lage ist, die durch das Freiwerden dieser Güter für Personen oder die Schifffahrt entstehenden Gefahren abzuwenden. Dies gilt nicht für einen Schubleichter oder ein sonstiges Fahrzeug ohne Maschinenantrieb. Dies gilt nicht für einen Schubleichter oder ein sonstiges Fahrzeug ohne Maschinenantrieb. Wenn diese jedoch zu einem Verband gehören, muss das Bly-Back-Signal von dem Fahrzeug gegeben werden, auf dem sich der Führer des Verbandes befindet. Wenn diese jedoch zu einem Verband gehören, muss das Bly-Back-Signal von dem Fahrzeug gegeben werden, auf dem sich der Führer des Verbandes befindet. Das Bly-Back-Signal besteht aus einem Schall- und einem Lichtzeichen. Das Bly-Back-Signal besteht aus einem Schall- und einem Lichtzeichen. Das Schallzeichen besteht aus der mindestens 15 Minuten lang ununterbrochenen Wiederholung abwechslungs eines kurzen und eines langen Tons. Das Schallzeichen besteht aus der ununterbrochenen Wiederholung eines kurzen und eines langen Tons. Nach dem Auslösen muss das Bly-Back-Signal selbsttätig ablaufen. Der Auslöser muss so beschaffen sein, dass er nicht unbeabsichtigt betätigt werden kann. Nach der Aktivierung des Signals muss das Bly-Back-Signal automatisch funktionieren. Nach der Aktivierung des Signals muss das Bly-Back-Signal automatisch funktionieren. Ein Fahrzeug, das das Bly-Back-Signal wahrnimmt, muss alle Maßnahmen zur Abwendung der drohenden Gefahr ergreifen. Ein Fahrzeug, das das Bly-Back-Signal wahrnimmt, muss alle Maßnahmen zur Abwendung der drohenden Gefahr ergreifen. Insbesondere muss es. Wenn es das Bly-Back-Signal nur akustisch wahrnimmt und nicht erkennen kann, wo sich die Gefahrenzone befindet, über Sprechfunk nachfragen, wo sich das Fahrzeug befindet, das das Signal ausgelöst hat. Wenn es das Bly-Back-Signal wahrnimmt, muss es nur akustisch wahrnimmt und nicht erkennen, wo sich die Gefahrenzone befindet, über Sprechfunk nachfragen, wo sich das Signal ausgelöst hat. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Wenn es in Richtung der Gefahrenzone fährt, muss es sich möglichst weit entfernen von dieser halten und erforderlichen Falsbänden. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Ist das Fahrzeug zum Halten gebracht, sind alle noch in Betrieb, befindlichen Motoren und Hilfsmaschinen stillzusetzen oder stromlos zu machen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung der Maßnahmen sind Strömung und Windrichtung zu berücksichtigen. Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen