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The video discusses when an entry allowance is paid by the job center. It is a social benefit that supports the start of a job or self-employment for welfare recipients. The job center decides whether to pay the entry allowance, which can be applied for before starting the new job. The new employment must be socially insured and have good prospects of no longer relying on welfare. The application must be made before starting the job and can be paid for a maximum of 24 months. The amount may change during the period of support. Additional supplements may be available based on unemployment duration and the number of people in the household. Self-employed individuals can also apply for an entry allowance, but certain documents and evidence are required. The job center's support for self-employment depends on whether it is the main source of income. More information can be found in the comments. Hallo liebe Freunde, in diesem Video beschäftigen wir uns mit der Frage, wann ein sogenanntes Einstiegsgeld beim Jobcenter gezahlt wird. Eine Bitte vorab, bitte abonniert unseren Kanal, damit ihr nichts mehr verpasst. Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung, die die Aufnahme eines Jobs oder einer selbstständigen Tätigkeit von Bürgergeldbeziehern fördert. Das Einstiegsgeld ist allerdings eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet also, ob es gezahlt wird. Das Einstiegsgeld kann dann beantragt werden. Für einen Antrag muss man vor der Aufnahme der neuen Arbeit Bürgergeld beziehen. Dabei darf es sich auch um aufstockende Bürgergeldleistungen handeln. Die neue Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein. Minijobs werden nicht mit einem Einstiegsgeld gefördert. Die neue Arbeitsstelle muss zudem gute Chancen bieten, langfristig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Der Antrag muss vor dem Antritt des neuen Jobs gestellt werden. Rückwirkend kann der Antrag nicht mehr gestellt werden. Maximal wird das Einstiegsgeld 24 Monate gezahlt. Allerdings entscheidet das Jobcenter über die Dauer der Förderung. Manchmal wird auch vereinbart, dass sich der Betrag im Laufe der Förderung ändert und am Anfang beispielsweise höher ist, als am Ende des Bewilligungszeitraums. Als Bemessungsgrundlage gilt hier § 16b FGB II. Das Einstiegsgeld darf dabei maximal 50 Prozent der Regelleistung gemäß § 20 FGB II beantragen und kann in Abhängigkeit der Förderungsdauer verändert werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn absehbar ist, dass sich dein Einkommen im Laufe des Förderungszeitraums erhöht. Zusätzlich könnt ihr auch sogenannte Ergänzungsbeträge bekommen, die sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft richten. Voraussetzung sind entweder, du musst seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sein oder du bist seit mindestens sechs Monaten arbeitslos und hast besondere Kenntnisse bei der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Fall kannst du einen Ergänzungsbetrag in Höhe von 20 Prozent der Bürgergeld-Regelleistung erhalten. Darüber hinaus kannst du für jede weitere leistungsberechtigte Person in deiner Bedarfsgemeinschaft noch einen Ergänzungszuschlag in Höhe von zehn Prozent der Regelleistung bekommen. Auch wenn du dich selbstständig machst, kannst du ein Einstiegsgeld beantragen. Auch hier gelten die Regeln, die wir bereits beschrieben haben. Zusätzlich müssen verschiedene Nachweise wie eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder ein Businessplan erstellt werden. Ob das Jobcenter die Selbstständigkeit fördert, hängt auch davon ab, ob du diese hauptberuflich ausübst. Weitere Informationen zum Thema Einstiegsgeld haben wir in den Kommentaren verlinkt. Wir hoffen, dass euch unser Video weitergeholfen hat. Bis zum nächsten Mal, eure Gegenhards Redaktion.