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Folge 2

Folge 2

Beate´s HaustiermagazinBeate´s Haustiermagazin

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In meiner zweiten Folge spreche ich über einige Erfahrungen aus der Zoobranche, rechtliche Urteile und die Interzoo

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Transcription

The speaker discusses the importance of choosing the right pet based on various factors such as personal preferences, living conditions, and time commitment. They highlight the need for proper research and consideration of the pet's needs and characteristics before making a decision. The speaker also emphasizes the responsibility of providing a suitable environment for the pet and the consequences of neglecting this aspect. They caution against acquiring pets based solely on appearance or without considering their specific requirements. Additionally, they mention the issue of animals being purchased online or from unreliable sources, leading to improper care and treatment. The speaker concludes by emphasizing the importance of matching the right pet with the right owner to ensure a happy and healthy relationship. ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ្ទ� ㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋㅋ Hallo, ja herzlich willkommen wieder zu meinem Podcast, ja Wahrheit des Haustier Magazins. Und ich freue mich schon und bin auch wieder ein bisschen nervös, weil es jetzt eigentlich meine erste wichtige Folge ist. Also sollten mir da ein paar Pazza passieren, bitte ich um Nachsicht. Ja zum Thema, also ihr wisst ja, ich bin gelernte Zufachverkäuferin, habe insgesamt also 40 Jahre Berufserfahrung im Heimtiersektor, 37 Jahre davon habe ich in tierführenden Fachgeschäften gearbeitet und ja da habe ich jetzt natürlich jeden Tag mit der Frage auch zu tun gehabt, ja welches Haustier am besten für die oder die Familie oder den und den Kunden am besten ist. Ja es ist eine schwierige Frage, nicht nur manchmal, weil es da viel mehr Kriterien zu beachten gibt, als nur die Frage, was möchte derjenige für ein Tier pflegen und halten, sondern eben auch die Frage, welche Gegebenheiten hat der Kunde oder der Interessent, um dem Tier ein annäherndes, artgerechtes Leben zu bieten. Wir sprechen jetzt hier allerdings nicht nur von Hunden und Katzen, sondern eben auch von Kleintieren oder sogenannten Käfigtieren, wo man natürlich dann auch schauen muss, welche Käfiggröße oder Gehegegröße ist das gesetzliche Mindestmaß und da machen sich die wenigsten drüber Gedanken. Wenn wir zum Beispiel den Hamster nehmen, das ist ja nun mal ein sehr, sehr kleines Tier, aber der Hamster würde in freier Wildbahn, wenn wir von Feldhamster aus gehen, am Tag circa 30 Kilometer zurücklegen und das ist ja für so ein kleines Tier schon ganz enorm und wenn man sich dann teilweise die Gehege oder die Käfige ansieht, in denen ein Hamster so sein Leben fristen soll, kommt das ja noch nicht mal annähernd an seine Grundbedürfnisse. Dann die nächste Frage wäre, ich bleibe jetzt mal einfach beim Hamster, wo stellt man das Gehege denn am besten auf? Da meistens ist es das Kinderzimmer, weil der Hamster überwiegend für ein Kind angeschafft wird. Da ist meistens immer das Kriterium von den Eltern, ja, weil das Tier ja auch nicht so alt wird, hat also nicht so eine lange Lebenserwartung und bekanntlich ist es ja so, dass die Interesse der Kinder sehr schnell an einem Haustier nachlässt und das verstehe ich auch, wer möchte schon gerne ein Tier pflegen, wo er das jetzt mehr persönlich gar keinen Bezug aufbauen kann. Aber das ist ja ein anderes Thema. Ja und dann wird der Hamster im Kinderzimmer aufgestellt und dann haben wir schon das Dilemma, ein Hamster ist überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Also von daher ist der Stellplatz im Kinderzimmer völlig ungeeignet. Die Kinder sollen ab einem gewissen Punkt ja schlafen und zur Ruhe kommen und das geht nun mal nicht, wenn der Hamster dann anfängt den ganzen Tag, den ganzen Abend dann umzuhantieren. Des Weiteren ist auch immer meine persönliche Meinung und ich denke der größte Teil stimmt mir da alle überein, dass der Grund einer Anschaffung die Aussage, ja wir möchten, dass die Kinder mit den Tieren aufwachsen und die Kinder sollen Verantwortung lernen, das Haustier soll für das Kind sein, der völlig falsche Ansatz. Als Erwachsener sollte man sich in erster Linie Gedanken machen, welches Tier möchte ich persönlich pflegen, an welchem Tier habe ich persönlich Freude dran und wenn es auch nur zu beobachten ist, wenn wir jetzt in den Terrariensektor zum Beispiel reingehen. Also welches Haustier möchte ich als Erwachsener gerne halten, pflegen, beobachten, wie auch immer. So und dann sind wir schon bei dem Thema, wo ich mir dann Gedanken machen muss, welches Tier passt dann überhaupt zu mir. Wie viel Zeit habe ich für das Tier, wenn man jetzt ganztags berufstätig ist und man hat ja dann auch noch Hobbys und andere Verpflichtungen, sollte man sich da schon wirklich klar sein, ob es Sinn macht sich einen Hund anzuschaffen. Ja, weil was hat ein Hund davon, acht Stunden alleine in der Wohnung zu sitzen oder noch länger. Gut, man könnte jemand engagieren, zum Beispiel für mich oder wie meine Teampartner und einen Gassi-Service engagieren, aber hat das dann überhaupt einen Sinn, wenn ich für mein Tier kaum da bin. Das ist zum Beispiel Fakt. Wie viel Stunden Zeit der Beschäftigung, Pflege, Bindung kann ich persönlich investieren, so dass es auch in unser Leben reinpasst. Wenn ich jetzt an Käfigtiere oder Gehegetiere oder Terrarientiere denke, dann bitte sich kundig machen, welche Arten gibt es, die zu mir passen. Dafür sind zum Beispiel gute Zoofachhändler auch da oder auch wieder ich, die wir vom Fach bin und solche Beratungen auch anbiete. Welches Tier würde da dann passen. Welche Größe Gehegegröße ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier gibt es Tierschutzrichtlinien, die eingehalten werden sollten, um, ich sag jetzt mal wirklich annähernd, eine tierartgerechte Haltung zu haben, dass das Tier auch gesund leben kann und auch ihre Freude auch daran hat. Ja, das wäre dann der zweite Punkt und wenn ich dann ermittelt habe, welchen Platzanspruch das jeweilige Tier benötigt, muss ich mir dann Gedanken machen, wo kann ich dann diesen Käfig, dieses Gehege, dieses Terrarium, wie kann ich das in meinen Alltag, in meine Wohnung integrieren. Welche Möglichkeiten habe ich? Und meistens ist es wirklich oft so, das war eigentlich tagtäglich, wir haben den Kunden beraten, Käfiggröße und dann meistens war, ja das ist aber groß, ja. So und dann wird sich sehr oft aus dem Internet einfach ein Käfig besorgt, der in den Augen von dem Halter, der ist Auszeichen. Im Internet gibt es keine Tierschutzgebeln. Ja, also da wird ja im Ausland produziert, da war unser Stand, ich sag jetzt mal vor 50, 60 Jahren, da wird überhaupt nicht drauf geachtet. Ja und dann wird aus dem Internet, aus dem Ausland werden sich dann Käfige besorgt, das Tier wird dann gekauft, da wiederum hat man dann auch keine rechtlichen Handhabe, als zu Fachverkäufer zu sagen, ja zeigen Sie mir mal den Käfig. Ja, man kann natürlich sagen, es wäre sehr schön, wenn wir den Käfig mal fotografieren, wenn sie die Maße aufschreiben und wenn man das hat, dann darf man natürlich rein rechtlich entscheiden, ob man das Tier dann verkauft oder nicht. Gute Zubeschäfte verkaufen dann nicht, wenn Ihnen das bewusst ist, dass die Unterbringungsmöglichkeiten des Tieres oder der Tiere nicht den Tierschutzrechtlinien entsprechen. Und in den meisten Fällen, in den Geschäften, wo ich immer gearbeitet habe, war das so, dass die Tiere dann eben nicht verkauft wurden, aber dann geht der Interessent wieder hin und kauft sich ein Tier übers Internet. Ja, ob es jetzt, ich sag jetzt mal, meine Tierwelt ist oder wie auch immer und dann wird natürlich auch gesagt, jetzt mal, da tauchen dann auch unseriöse Züchter auf oder ist das jetzt mal Nachwuchs aus Privathaushalten, was ja nicht verwerflich ist, aber die haben meistens dann auch keine Kenntnis darüber. Ja, und dann passieren dann eben solche Dinge, dass Tiere dann eben doch nicht artgerecht gehalten werden, nicht artgerecht versorgt werden. Ja, und dann, wenn das jetzt, ich sag jetzt mal zum Beispiel, alles geregelt ist, man hat sich da Gedanken gemacht um all diese Aspekte, die ich jetzt genannt habe und man weiß jetzt, ich sag jetzt mal, welches Tier man pflegen kann, auch von den Gegebenheiten, dann kommt ja dann natürlich die Frage auf die Rasse an. Es gibt ja bei verschiedenen Tieren eben dann auch verschiedene Rassen, die wiederum auch verschiedene Dispositionen haben, das heißt also Merkmale und da müsste man sich auch wieder Gedanken machen, überwiegend wäre das jetzt bei Hund oder Katze dann der Fall, weil da ja doch die Disposition, also die Rassemerkmale, die Charaktermerkmale sehr weit auseinander gehen, ob dann die entsprechende Rasse, nicht nur die ich von aussehen schön finde, sondern wirklich von Charakter und von den Eigenschaften auch zu mir passt. Was ich sehr oft sehe und das mir echt im Herzen wehtut, dass ich sehr viele alte Menschen sehe, die, ich sag jetzt mal, körperlich nicht mehr so lustig sind und haben dann einen jungen Aussie an der Leine, wo man dann denkt, mein Gott, das ist eine Rasse, die muss geistig sehr gefordert werden. Also ich will keinen anderen, aber ganz einfach, das sind so Sachen, ich zum Beispiel finde auch sehr viele Tiere wunderschön, aber mir ein Tier anzuschaffen, nur weil ich es schön finde, nur weil der Husky schöne blaue Augen hat. Ein Husky wurde gezüchtet als Zughund und es ist zwar möglich, ihm das Ziehen abzugewöhnen, aber es liegt nun mal in seinen Genen. Ja, aber wenn ich so einem Tier nicht gerecht werden kann, wenn ich nicht vor habe, einen Sport auszuüben, der dem Hund gerecht wird, egal welchen, ob jetzt, ich sag jetzt mal, Maintraining, Zughundesport, Agility, all solche Sachen, die für Hunde eben auch gut sind, dann, wenn ich sowas nicht machen möchte, wenn ich nur einen Hund haben möchte, den ich, ich sag jetzt mal, an der Leine, vielleicht mal eine halbe Stunde durch den Park spazieren führen kann und ich auch keine Zeit habe, den mental auszulasten, dann doch bitte auf solche Tiere wirklich verzichten. Das größte Dilemma in der ganzen Hundehaltung zum Beispiel liegt ja daran, dass eigentlich das Tier beim falschen Menschen gelandet ist. Also ich mache zum Beispiel für ganz viele Tierschutzvereine Vorkontrollen und auch Nachkontrollen, wo ich persönlich und auch viele andere, die Vorkontrollen machen und ich kenne auch viele Tierschutzvereine, die schon im Vorfeld, wenn sie mich kontaktieren, da so ein bisschen ihren Eindruck schildern und ich persönlich achte da ganz einfach bei so Vorkontrollen schon drauf, ob dementsprechend der Hund da, ich sag jetzt mal, auch das bekommt und auch der Mensch das Tier bekommt, wo er Freude dran hat. Was nutzt das, wenn ich als Mensch mir ein Tier anschaffe, weil ich es nur schön finde und ich kann dem Tier nicht gerecht werden und dann fängt das Dilemma an, dass der Hund die Wohnung auseinander nimmt oder Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Das liegt ja meistens dann da dran, dass dem Tier viele, viele Sachen fehlen. Das gibt es eben auch bei Katzen und das gibt es auch bei anderen Kleinsäugern. So, dann kommen wir mal zu der Kategorie Rechtliches. Also ich habe hier mal für euch wieder ein paar Urteile, da kann ich auch teilweise dann gerne die Aktenzeichen beizugeben. So, und zwar hat ein Amtsgericht in München über etwas geurteilt, wo ein Hund in einer Tagesstätte verletzt wurde. Und ich lese das mal einfach vor. Das Amtsgericht München hatte über die Klage einer Hundehalterin gegen den Betreiber einer Hundetagesstätte zu entscheiden. Die Pflegerin hatte ihr Tier in der Tagesstätte untergebracht. Dort war es durch einen anderen Hund verletzt worden. Die Betreiberin der Hundetagesstätte gab der Hundehalterin die Haltedaten des anderen Hundes nicht bekannt. Das Gericht bejahte insoweit einen Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben Paragraf 242 Bürgerliches Gesetzbuch. Habe die Pflegerin gegen die Betreiberin einen Auskunftsanspruch, um die Haftungsfrage mit dem anderen Hundehalter klären zu können. Dem Anspruch der Klärin wurde auch keine datenschutzrechtlichen Belange entgegenstehen. Sobald die Klägerin darüber hinaus ihre Tierarztkosten vom Betreiber der Hundetagesstätte ersetzt haben wollte, blieb ihre Klage ohne Erfolg. Insoweit hätte die Klage nur Erfolg gehabt, wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens der Betreiberin oder der Mitarbeiter der Hundetagesstätte vorgelegen hätte. Da gegenüber Aufsichtspersonen für die Hunde vorhanden waren und da auch die Tatsache, dass der Hund der Klägerin vor dem Vorfall ein dominantes Verhalten an den Tag gelegt hatte, die Mitarbeiter der Beklagten nicht zu besonderem und erhöhtem Sorgfalt verpflichtet hätte, war insofern ein Verschulden nicht nachzuweisen. Das Urteil war unter dem Aktenzeichen 159 C 8382-20. Tierhalter können sich wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, sprich Fahrerflucht, nach § 142 StGB strafbar machen. Das musste eine Hundehalterin erfahren, deren Tier eine Radfahrt zu Fall brachte. Die Hundehalterin entfernte sich ohne ihre Personalien zu hinterlassen, wurde aber ermittelt. Das Gericht ließ ihr Argument nicht gelten, dass sie doch alles hätte versuchen müssen, um ihren Hund wieder einzufangen. Es sei ihr wenigstens die kurze Angabe ihrer Personalien zuzumuten gewesen. Die Hundehalterin wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Wahrscheinlich wäre es nicht zur Verurteilung gekommen, wenn sie nach dem Auffinden ihres Hundes zum Unfallort zurückgekehrt wäre. Für solche Fälle bietet das Strafgesetzbuch nämlich die Möglichkeit, von einer Bestrafung abzusehen. Auch wenn es mit Autofahren nichts zu tun hat, im Extremfall kann ein solches Verhalten auch zu Fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Brandenburg will Haltung gefährlicher Tiere verbieten. Das Land Brandenburg hat kürzlich auf seiner ersten landesweiten Tierschutzkonferenz unter anderem beschlossen, eine landesweite Regelung für die Haltung gefährlicher Tiere einzuführen. Auch hier ist wohl ähnlich wie in NRW eine restriktive Regelung zu erwarten. Die private Haltung gefährlicher Tiere soll grundsätzlich verboten werden. Dass in der Gefahrtentierregelung offenbar auch der Tierschutz, brauchen gefährliche Tiere einen besonderen Tierschutz, geregelt ist. So heißt es in der Pressemitteilung des Landes, dass Regelungen zum Schutz der Bevölkerung sowie für den art- und sattgerechten Umgang mit diesen Tieren auf den Weg gebracht werden sollen. Auch für den Umgang mit sogenannten Exoten wird offensichtlich versucht, Einschränkungen herbeizuführen. Verbindliche Regelungen für die Haltung und Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie ein verpflichtendes Sachkundennachweis für deren Haltung werden gefordert. Das soll nach den Wünschen der Landesbrandwucht Tierschutzgesetz verankert werden. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hatte sich im Rahmen einer Wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeit unter anderem mit der Frage zu befassen, ob folgende Tierhaltungsklausel rechtmäßig ist. Der Tierhalter ist verpflichtet, Haustiere so zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen. Die Klägerin wehrte sich gegen diese Klausel mit dem Argument, eine solche Regelung habe die nichtartgemäße Wohnungsgestaltung von Katzen zufolge. Hiermit scheiterte sie jedoch vor Gericht, die Tierhaltung sei nicht generell verboten und eine Ungleichbehandlung von Katzen gegenüber Hundehaltern sei nicht ersichtlich. Es werde gerade nicht zwischen einzelnen Tierarten unterschieden und es gebe keinen Leinzwang. Katzen könnten jedenfalls innerhalb der Wohnung frei gehalten werden. Einen Anspruch, Gemeinschaftsfläche zum Herumlaufen von Haustieren zu nutzen, gäbe es nicht. Das Freilaufen von Haustieren könne auch um Interesse des Schutzes wildlebender Tiere untersagt werden. Die Frage des Mitverschuldens der verletzten Person im Rahmen der Tierhalterhaftung ist eine Frage des Einzelfalls und wird vor jedem Gericht anders gesehen. So hat das Landgericht Frankenthal ein Mitverschulden der Verletzten kürzlich verneint. Sie hatte den ihr bekannten Hund am Kopf gestreichelt, woraufhin das Tier zubiss. Zwar müsse sich eine verletzte Person im Einzelfall ein eigenes Fehlverhalten als Mitverschulden anrechnen lassen. Ein bloßes Streicheln des Tieres sei aber nicht geeignet, ein Mitverschulden auszulösen. Jedenfalls dann, wenn man das Tier schon länger kenne und es bisher kein aggressives Verhalten gegeben habe, so das Landgericht. Die Frage, ob ein Streicheln des Hundes, als dieser gerade am Fressen war, ein Mitverschulden der verletzten Gründe, müsse das Gericht nicht entscheiden, da der Tierhalter dies nicht beweisen konnte. Das Landgericht Köln hatte sich ebenfalls mit der Frage zu befassen, ob die durch einen Hundebiss verletzte Person in einer Weise gehandelt hatte, die die Annahme eines Mitverschuldens zulässt. Die Klägerin hatte sich, um sich nach einem gemeinsamen Spaziergang von dem ihr bekannten Hund der Beklagten zu verabschieden, in deren Auto gebeugt. Daraufhin biss der Hund zu. Hierhin sah das Gericht ein Mitverschulden der Klägerin, das mit 30% bewertet wurde. Das Hineinbeugen in das Auto konnte vom Hund der Beklagten durchaus als Bedrohung verstanden werden. Auch wenn sich durch den Biss die typische Tiergefahr verwirklicht habe, müsse die Klägerin sich ein Mitverschulden in dieser Höhe zurechnen lassen. Kampfflieger erschreckt Pferd Das Landgericht Köln hatte sich, um sich nach einem gemeinsamen Spaziergang von dem ihr bekannten Hund der Beklagten zu verabschieden, in deren Auto gebeugt. Daraufhin biss die Klägerin sich nach einem gemeinsamen Spaziergang von dem ihr bekannten Hund der Beklagten zu verabschieden, muss die Klägerin sich ein Mitverschulden in dieser Höhe zurechnen lassen. Auch wenn sich die Klägerin sich nach einem gemeinsamen Spaziergang von dem ihr bekannten Hund der Beklagten zu verabschieden, muss die Klägerin sich ein Mitverschulden in dieser Höhe zurechnen lassen. Auch wenn sich die Klägerin sich nach einem gemeinsamen Spaziergang von dem ihr bekannten Hund der Beklagten zu verabschieden, muss die Klägerin sich ein Mitverschulden in dieser Höhe z Hier war ein Verschulden der Beklagtenseite, also des Flugzeughalters, im Übrigen nicht vorhanden. Hierfür hätte, im Gegensatz zur Gefährdungshaftung, der geschädigte Tierhalter die Beweislast. Wurde also beispielsweise die vorgeschriebene Flughöhe eines Flugzeugs unterschritten, könnte dies die Mithaftung des Tierhalters wiederum reduzieren. Der übrigens mit einem Kraftfahrzeug in einer unmittelbaren Nähe von Tieren unterwegs ist und damit eine Schrecksreaktion auslöst, der kann gegenüber dem Tierhalter aufgrund der Gefährdungshaftung des Fahrzeugshalters strafbar gemacht werden. So und zu guter Letzt möchte ich euch auf eine Megamesse aufmerksam machen, die bald stattfindet und zwar ist das die Interzoo in Nürnberg und die findet statt vom Dienstag den 7. Mai bis Freitag den 10. Mai. Da gibt es natürlich auch Besuchertickets, die ihr erwerben könnt, genau auf deren Webseite, also einfach in Google Interzoo 2024 eingeben. So und was euch da erwartet, das ist wirklich wirklich mega. Also die diesjährige Interzoo bietet eine Ausstellungsfläche von 140.000 Quadratmetern. Also auf 14 Hallen präsentieren sich mehr als 2000 Unternehmen aus rund 70 Ländern und das ist wirklich mega enorm. Da ist alles zu finden, also alles rund um das Thema Haustiere, neues Zubehör, neue Technik, egal ob Fische, also alles was mit Haustieren zu tun hat, Futtermittel, alles auf dem Sektor. Also ich habe diese Interzoo in der Vergangenheit auch schon ein paar mal besucht und es ist wirklich überwältigend und das bekommt man eigentlich an einem Tag auch gar nicht hin. Im Internet bekommt ihr aber auch, ich glaube Hallenpläne sind dazu erwähnt, ihr könnt sehen welche Firmen vertreten sind und vielleicht vorab schon einen Plan machen, welche Stände ihr da besuchen wollt, welche für euch interessant sind. Die Interzoo zu erreichen ist eigentlich recht einfach, also wenn man sich in Richtung Nürnberg hält und dann immer Richtung Messe, das ist eigentlich aus allen Richtungen ausgeschildert und auch per Bahn guckt man da super hin. Und dieses Jahr bietet auch die Interzoo wieder ihr Interzookamp an, das heißt ihr könnt direkt mit eurem Camper oder mit eurem Wohnwagen direkt an der Messe übernachten und da gibt es dann dementsprechend auch Stromanschluss, WC und Dusche und sogar ein Brötchenservice, so dass ihr jeden Morgen eure Brötchen am Camper oder an den Wohnwagen gebracht bekommt. Der Stellplatz ist näher Eingang Ost und bietet also rund um ca. 80 Wohnwagen oder Camper Platz, das heißt also wenn ihr Tickets bucht, bitte dafür auch direkt ein Ticket buchen, damit ihr da nicht eher ausgeht. Und nach meinen Informationen her kostet der Stellplatz 59 Euro pro Tag und Hotels gibt es da natürlich auch, also von daher, wer Lust hat, wer Zeit hat, super Gelegenheit sich diese tolle Messe wirklich mal anzuschauen. Das war es dann mal für heute, ich hoffe es hat euch Spaß gemacht und es war etwas informativ. Ich würde mich freuen, wenn ihr bei der nächsten Folge wieder dabei seid und ich bin auf jeden Fall für eure Vorschläge und natürlich auch für eure Fragen offen und ich wünsche euch einen schönen Abend, einen schönen Tag, je nachdem wann ihr meine Folge hört, also bis bald.

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